Helferverein-FAQ

Der Landesvorstand in Kaltenkirchen
Vereinsvorstand bei einer Vorstandssitzung

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (d.h. er hat einen Namen, wird durch einen Vorstand vertreten und ist im Bestand vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig). Es wird zwischen dem rechtsfähigen – eingetragenen – Verein und dem für die handelnden Personen (Vorstand) risikoreicheren nichtrechtsfähigen Verein unterschieden.

Die Vereinigungsfreiheit ist als Grundrecht in Artikel 9 Grundgesetz (GG) verankert. Grundsätzliche gesetzliche Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 21 ff. Im Vereinsgesetz (VereinsG) hingegen sind in erster Linie Regelungen betreffend das Verbot von Vereinen enthalten.

Insgesamt sind die gesetzlichen Regelungen unzureichend, um Antworten auf wichtige Fragen zu finden. Daher ist auf entsprechende Fachliteratur zurückzugreifen (z.B. Burhoff, Vereinsrecht – ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder, 7. Auflage 2008, 427 Seiten, 37 €).

Nachfolgend sind häufig gestellte und in Bezug auf einen THW-Helferverein wichtige Fragen aufgeführt und kurz beantwortet. Der hier zusammengestellte Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) kann die weiterführender Fachliteratur und die erforderliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Dieser Katalog dient als Einstieg,  Orientierungshilfe und Anregung für THW-Helfer, die Fragen zum Helferverein haben.

Die Fragen sind nach folgender Übersicht gegliedert, wobei einzelne Fragen nicht eindeutig einem übergeordnetem Thema zuzuordnen sind. Inhaltliche Überschneidungen sind daher nicht immer vermeidbar.

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